Behördengänge bei Schwangerschaft und Geburt

Behördengänge bei Schwangerschaft und Geburt

Wenn man darüber nachdenkt, welche Behördengänge und Anträge eine Schwangerschaft und Geburt mit sich bringt, vergeht einem schnell das Lachen. Begriffe wie Elterngeld, Elternzeit oder Mutterschutz waren bis jetzt eher Fremdwörter. Die Angst ist groß, etwas Wichtiges zu vergessen. Auch ist es nicht ganz so einfach, die Vorgehensweisen zu verstehen. Hier erfährst du kurz und knapp, was eigentlich alles ansteht und was genau du zu beachten hast!

 

Was muss zuerst in der Schwangerschaft erledigt werden?

Eher einfach und unkompliziert ist der anstehende Besuch beim Frauenarzt, sobald ein positiver Schwangerschaftstest vorliegt. Dafür muss nur kurz der Frauenarzt angerufen und ein Termin vereinbart werden. Dieser wird in der Regel nicht weiter als 2-3 Wochen nach Feststellung der Schwangerschaft stattfinden. Dieser Termin ist für die Eltern sehr aufregend, denn der Arzt bestätigt die Schwangerschaft und teilt das errechnete Geburtsdatum mit.

 

Ebenfalls wird der Arzt nun die werdende Mutter aufklären, auf was Sie von jetzt an zu achten hat. In erster Linie wird hier über den Verzicht auf Nikotin und Alkohol aufgeklärt. Auch auf die Ernährung geht der Arzt detailliert ein. Körperliche Erscheinungen wie Übelkeit, Trägheit und Kopfschmerzen können nun auftreten. Hier heißt es dann: hinlegen und ausruhen. Der Körper macht eine wahnsinnige Umstellung durch, dafür braucht er Ruhe und Kraft!

 

Nachdem der Arzt die Schwangerschaft bestätigt hat, kannst du dir bis zu der 12. Woche Zeit lassen und dich mit der Situation zurechtfinden. Ab der 12. Woche gilt die Schwangerschaft als sicher. Ab jetzt kannst du auch deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft informieren. Je früher du das tust, desto dankbarer wird er dir sein. Für die Zeit, die die werdende Mutter im Mutterschutz und Elternzeit sein wird, muss Ersatz gefunden werden. So kannst du nach Belieben deinen Arbeitgeber informieren:

 

• In einem persönlichen Gespräch
• In einem Telefonat
• Per E-Mail
• Per Post

 

Was muss vor der Geburt gemacht werden?

Schwangere unterliegen immer einem besonderen Kündigungsschutz. Damit dieser greift, muss der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert werden. Wird eine Schwangere gekündigt, ohne dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß, hat sie 2 Wochen Zeit, um den Arbeitgeber über die Schwangerschaft aufzuklären. Dann wird die Kündigung aufgrund des Kündigungsschutzes unwirksam.

 

Jeder Schwangeren steht in Deutschland außerdem das Recht auf Mutterschutz zu. Dieser beginnt 6 Wochen vor dem Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Vor der Geburt darf die Schwangere im Mutterschutz nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung weiterarbeiten. Nach der Geburt ist das Weiterarbeiten verboten, auch wenn die Mutter einwilligen würde.

 

Während dieser Zeit hat die Schwangere Anspruch auf Mutterschaftsgeld, welches in der Höhe dem vollem Gehalt entspricht. Ein Lohnausfall ist also nicht zu befürchten. Dieser Antrag muss vor Beginn des Mutterschutzes bei der Krankenkasse gestellt werden. Nimm dazu einfach Kontakt zu deiner Krankenkasse auf und informiere diese über die Schwangerschaft. Deine Krankenkasse wird dann bei dir und deinem Arbeitgeber alles anfordern, was Sie benötigt.

  

Was muss nach der Geburt gemacht werden?

Erst nach der Geburt und mit Vorlage der Geburtsurkunde können die meisten Anträge gestellt werden. Teilweise können diese Anträge vor der Geburt schon vorbereitet werden. In jedem Fall sollten aber die eigenen Unterlagen wie Lohnabrechnungen oder Steuererklärungen griffbereit liegen. Folgende Anträge und Behördengänge müssen nun erledigt werden:

 

• Das Kind beim Standesamt anmelden
• Antrag auf Kindergeld stellen
• Antrag auf Elterngeld stellen
• Antrag auf Elternzeit stellen
• Baby bei der Krankenkasse anmelden

 

Eine Woche nach der Geburt muss das Kind beim Standesamt angemeldet werden. Das kannst du oder dein Partner machen. Dazu wird die Geburtsbescheinigung des Krankenhauses oder der Hebamme benötigt, eine Kopie des Ausweises der Eltern, die Geburtsurkunden der Eltern und die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde.

 

Wie vorhin beschrieben dauert der Mutterschutz, in dem Lohnfortzahlung durch Mutterschaftsgeld garantiert ist, bis 8 Wochen nach derGeburt an. Bei Mehrlingsgeburten steigt diese Frist auf 12 Wochen nach der Geburt. Damit du aber weiterhin sorgenlos zuhause bei deinem Kind sein kannst, gibt es die Möglichkeit der Elternzeit und des Elterngeldes.

 

Den Antrag auf Elternzeit stellst du bei deinem Arbeitgeber. Die Elternzeit beginnt direkt nach dem Mutterschutz, weshalb der Antrag vor Beendigung des Mutterschutzes rausgehen muss. Elternzeit darfst du bis zu 3 Jahre nehmen. Deinen Antrag kannst du jederzeit bei deinem Arbeitgeber verlängern. Dein Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, dich vor Beendigung der beantragten Elternzeit zurückkommen zulassen. Beantragst du 3 Jahre und möchtest nach 2 Jahren wieder arbeiten, liegt die Entscheidung bei deinem Arbeitgeber.

 

Anders als die Elternzeit wird das Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragt. Das geht ganz einfach über Onlineformulare im Internet. Hier kannst du wählen, wie das Elterngeld gezahlt werden soll. Des weiteren sind hier folgende Fragen zu beantworten:

 

• Wird in der Elternzeit gearbeitet?
• Was wurde vor der Elternzeit verdient?
• Wem soll das Elterngeld ausgezahlt werden?
• Auf welchen Zeitraum soll das Elterngeld ausgezahlt werden?

 

Der Antrag auf Elterngeld kann rausgeschickt werden, sobald die Geburtsurkunde vorliegt. Das Geburtsdatum ist ebenfalls in den Antrag einzutragen. Beizufügen sind außerdem Lohnabrechnungen sowie sonstige Verdienstnachweise. Daran wird dann errechnet, wie hoch das Elterngeld sein wird.

 

Bei Elterngeld wird im Normalfall nicht wie beim Mutterschaftsgeld eine Lohnersatzzahlung von 100% vorgenommen. Mindestens wird jedoch eine Auszahlung von 65 %, maximal jedoch 1800,00 €, vorgenommen. Je mehr man vorher verdient, desto weniger Prozente stehen einem zu.

 

Schlussendlich muss noch das Kindergeld beantragt werden. Dies geschieht bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Auch das geht unter bestimmten Voraussetzungen bereits online. Das Formular bekommst du in jedem Fall ganz einfach im Internet. Sowohl der Kindergeldantrag als auch der Antrag auf Elterngeld können im Vorfeld ausgefüllt werden. Nach der Geburt sind dann nur noch Geburtsdatum und Geburtsurkunde zu ergänzen.

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